Steuerliche Behandlung von Krypto im Kanton Bern
✓ Vermögenssteuer per 31.12.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bewertet Krypto-Guthaben per 31. Dezember nach den offiziellen ESTV-Jahresendkursen. Liegt kein ESTV-Kurs vor, gilt der Börsenpreis per Jahresende.
✓ Steuerfreier Kapitalgewinn
Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Vermögen sind im Kanton Bern für Privatanleger steuerfrei. Unser Report weist Vermögen und Erträge getrennt aus, sodass keine Gewinne versehentlich besteuert werden.
⚡ Staking & Zinserträge
Einnahmen aus Staking, Lending oder Mining unterliegen im Kanton Bern der regulären Einkommenssteuer und müssen im Wertschriftenverzeichnis erfasst werden.
📄 Nachweis in TaxMe-Online
In TaxMe-Online laden Sie den generierten PDF-Steuerbericht einfach als Beleg im Wertschriftenverzeichnis hoch. Die Barcodes ermöglichen eine exakte Verifikation durch das Steueramt.