Kanton Aargau: Merkblatt & Praxis zu Kryptowährungen
Das Kantonale Steueramt Aargau behandelt Krypto-Vermögen analog zu ausländischen Währungen. Für die Steuererklärung mit EasyTax genügt die Gesamtaufstellung der Bestände per 31.12. mit beiliegendem eCH-0196 Steuerauszug.